Alexander Friedhoff

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Kanzlei für Schulrecht

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Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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Kosten

Die Höhe der Anwaltskosten bemisst sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Wenn Sie genau wissen wollen, welche Kosten auf Sie zukommen, fragen Sie einfach unverbindlich an.

In den Verfahren, in denen es um die Aufnahme in die Grundschule, die 5. Klasse des Gymnasiums oder die Oberschule geht, vereinbare ich Pauschalen, die höher sind als die gesetzlichen Gebühren.

Nach RVG betragen die Kosten für eine Erstberatung max. 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer.

Die Erstberatung dient dazu, vorab die Aussichten Ihres Anliegens zu überprüfen. Durch die Erstberatung verpflichten Sie sich nicht, einen Anwalt zu beauftragen. Vielmehr dient sie dazu, dass Sie nicht aus Unsicherheit oder Unkenntnis Fristen oder Termine versäumen und Ansprüche verlieren. Sollten Sie im Gespräch mit dem Anwalt zu dem Schluss kommen, dass Sie Ihre Angelegenheit ohne anwaltlichen Beistand regeln können oder ein weiteres Vorgehen aussichtslos erscheint, fallen über die Beratungsgebühr hinaus keine weiteren Kosten an. Im Falle der Beauftragung mit der weiteren Vertretung, wird die Beratungsgebühr auf die weiteren Anwaltskosten angerechnet.

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