Alexander Friedhoff

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Kanzlei für Schulrecht

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Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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Zugang zur Wunsch-Integrierten Sekundarschule

Seit dem Schuljahr 2010/2011 gibt es in Berlin nach Klasse sechs nur noch zwei Schularten: die Integrierte Sekundarschule und das Gymnasium. Die Sekundarschule ersetzt die bisherigen Haupt-, Real-und Gesamtschulen, deren Bildungsgänge auslaufen. Daneben werden an einigen Schulen besonderer pädagogischer Prägung bzw. im Rahmen von Schulversuchen besondere schulische Konzepte erprobt (Gemeinschaftsschulen, Europaschulen u.a.).

Wenn für eine Schule mehr Anmeldungen vorliegen als Plätze vorhanden sind, kann nicht jedes Kind aufgenommen werden. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler findet nach klaren und fairen Regeln statt. Vorab werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen.

Die Vergabe der verbleibenden Plätze erfolgt nach folgender Verteilung:
Überschreitet die Zahl der Anmeldungen für eine Schule deren Aufnahmekapazität, so richtet sich die Aufnahme nach folgendem Verfahren:

  1. Im Umfang von bis zu 10 Prozent der vorhandenen Schulplätze sind Schülerinnen und Schüler durch die Schulleiterin oder den Schulleiter im Einvernehmen mit der zuständigen Schulbehörde vorrangig zu berücksichtigen, wenn Umstände vorliegen, die den Besuch einer anderen als der gewünschten Schule unzumutbar erscheinen lassen (besondere Härtefälle). Soweit diese Schulplätze nicht als besondere Härtefälle vergeben werden, werden Schülerinnen und Schüler berücksichtigt, die die Schule gemeinsam mit einem im selben Haushalt lebenden Geschwisterkind oder anderen Kind (Geschwisterkinder)besuchen werden und die im Rahmen der Aufnahme nach Nummer 2 nicht ausgewählt worden sind. Soweit nach Berücksichtigung der Härtefälle und der Geschwisterkinder Schulplätze unbesetzt bleiben, erhöht sich die Anzahl der nach Nummer 2 zu vergebenden Schulplätze entsprechend.
  2. Mindestens 60 Prozent der Schulplätze werden nach Aufnahmekriterien vergeben, die von der Schule unter Berücksichtigung des Schulprogramms festgelegt werden. Zur Feststellung, ob eine Schülerin oder ein Schüler die Aufnahmekriterien der Schule erfüllt, ist ein Verfahren für die Aufnahme durchzuführen. Die Grundlagen der Aufnahmeentscheidung sind zu dokumentieren. Die Aufnahmekriterien und die Gestaltung des Verfahrens für die Aufnahme unterliegen der Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde, hinsichtlich der Aufnahmekriterien im Benehmen, hinsichtlich der Gestaltung des Verfahrens für die Aufnahme im Einvernehmen mit der jeweils zuständigen Schulbehörde.
  3. 30 Prozent der Schulplätze werden durch Los vergeben. Soweit Geschwisterkinder nicht gemäß Nummer 1 oder Nummer 2 berücksichtigt wurden, sind sie vorrangig aufzunehmen.

Kann die Schülerin oder der Schüler nicht gemäß dem Erstwunsch ihrer oder seiner Erziehungsberechtigten in die von ihnen ausgewählte Schule aufgenommen werden, so wird ihren oder seinen Erziehungsberechtigten von der zuständigen Schulbehörde eine aufnahmefähige Schule unter Berücksichtigung der Zweit- und Drittwünsche benannt. Kann die Schülerin oder der Schüler auch an dieser Schule nicht aufgenommen werden oder nehmen die Erziehungsberechtigten dieses Angebot nicht wahr, so wird die Schülerin oder der Schüler unter Berücksichtigung der möglichen Kapazitäten einer Schule der gewünschten Schulart zugewiesen.

Besonderheiten:

In der Sekundarschule wird jeder Einzelne nach besten Kräften individuell gefördert: Im Vordergrund steht der Schüler. Im Lernteam und individuell wird an Stationen, in Kleingruppen, Projekten und Lernbereichen gearbeitet. Das bedeutet mehr Chanchengerechtigkeit und mehr Motivation für jeden Schüler. Niemand bleibt auf der Strecke. Das demotivierende Sitzenbleiben gibt es nicht mehr.

Alle Schulabschlüsse – vom Mittleren Schulabschluss bis zum Abitur – bietet die Sekundarschule: Entweder an der eigenen  gymnasialen Oberstufe oder in einer verbindlichen Kooperation mit Oberstufen anderer Sekundarschulen oder den beruflichen Gymnasien an den Oberstufenzentren. Zusätzliches Plus: Verbindliche Ganztagsangebote an allen Integrierten Sekundarschulen mit der Möglichkeit zu sportlichen, musischen oder künstlerischen Aktivitäten bis hin zum Mittagessen.

Leistungsdifferenzierung

Da Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Stärken, Fähigkeiten und Neigungen eine Integrierte Sekundarschule besuchen, sind auch Angebote auf verschiedenen Niveaus für eine bestmögliche Förderung nötig. Dabei können die Schulen selbst entscheiden, wie der Unterricht nach Anforderung und Fördermöglichkeiten organisiert wird: Das sind beispielsweise Kurse mit verschiedenen Leistungsstufen oder gemeinsame Lerngruppen mit Aufgaben auf unterschiedlichem Niveau.

Klassenfrequenz

Die Klassengröße von 25 oder 26 Schülern garantiert beste Voraussetzungen und gute schulische Erfolge. Durch zusätzliche Förderstunden zum Beispiel für Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache oder mit Lernmittelbefreiung kann die Klassenfrequenz noch niedriger sein.

Stundenplan

Mit 31 Stunden in der Woche in den Klassen 7+8 und 32 Stunden in den Klassen 9+10 beinhaltet der Stundenplan an der Sekundarschule zwei Stunden weniger als am Gymnasium. Bis zum Abitur erhalten die Sekundarschüler allerdings sogar mehr Unterricht als die Gymnasiasten, da sie ein ganzes Schuljahr mehr Zeit bis zum Abitur haben.

Ganztagsschule

Alle Sekundarschulen sind Ganztagsschulen: Bis 16 Uhr gibt es für alle Schüler verbindliche Bildungs-und Betreuungsangebote. In der offenen Form stehen nach Unterrichtsschluss Angebote wie Sport, Theater, Kunst, Musik oder Schülerarbeitsstunden zur Verfügung. In der gebundenen Form werden diese Angebote in den gesamten Schulalltag integriert. Dafür kooperiert die Sekundarschule mit Trägern der Jugendarbeit und Jugendhilfe. Wie die Schule ihr Ganztagsangebot organisiert und wie sie Personal und finanzielle Mittel einsetzt, kann sie selbst entscheiden.

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